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Stellungnahme der Kanzlei WZR Wülfing Zeuner Rechel zur geplanten Trennung der Berenberg Bank von der Berenberg Invest

Vor dem Hintergrund des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens begrüßt Rechtsanwalt Dr. Thomas Wülfing die Entscheidung der Berenberg Bank, sich von der Berenberg Invest AG zu distanzieren und die Anteile zu veräußern.

Zugleich stellt er aber fest, dass sich damit die laufenden zivil- und strafrechtlichen Verfahren keinesfalls erledigt haben. Insbesondere prüft die Anwaltskanzlei WZR Wülfing Zeuner Rechel mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auch gegen die Berenberg Bank. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Geschäftsgeheimnisse entwendet und Geschäftschancen der Wölbern Invest KG widerrechtlich er Berenberg Invest AG angetragen worden sind, erscheint es wenig plausibel, dass die zuständigen Gremien der Berenberg Bank hiervon nicht
unterrichtet gewesen sein wollen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat der Berenberg Invest AG mit zwei der persönlich haftenden Gesellschafter der Berenberg Bank besetzt gewesen ist", so Wülfing.

Jedenfalls zeigt die Übertragung der Geschäftsanteile auf einen Treuhänder und die hierzu abgegebene Presseerklärung der Berenberg Bank, dass selbst die Organe der Berenberg Bank nicht ausschließen, dass das Geschäftskonzept der Berenberg Invest AG in der Anfangsphase von der widerrechtlichen Nutzung der Geschäftschancen abhängig war.

Dr. Wülfing betont daher, dass die zukünftigen Produkte der Berenberg Gruppe einer genauen Analyse unterzogen werden, auf welchem Wege sie zu der Berenberg Gruppe gekommen sind und inwieweit sich die Berenberg Gruppe insoweit schadensersatzpflichtig gemacht hat.

PM_Stellungnahme_Kanzlei WZR Hamburg_22.01.2010.pdf