«zurück17.06.2008 Hamburg, Seminar: Grundlagen IT-RechtDatum: 17.06.2008
Ort: Wandalenweg 8-10, 20097 Hamburg
Beginn: 14:30 - 17:00 Uhr
Referenten:
RA Axel Burkart
Inhalt:
Die Wirtschaftswelt des 21. Jahrhunderts wird von den verschiedensten IT-Systemen beherrscht. Nicht selten sind die tragenden Verträge im IT-Bereich zudem über längere Zeitperioden – als sogenannte Langzeitverträge – geschlossen. Große Summen Kapital werden hier dauerhaft gebunden.
Das IT-Recht ist im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten noch jung und viele Fragen sind noch ungeklärt oder gerade erst in der Entstehung.
Sie sollten als Anwender von unternehmensrelevanter Software dafür Sorge tragen, dass die Verträge hinter Ihrer IT-Infrastruktur eine flexible Weiterentwicklung Ihrer IT und eine schnelle Reaktion auf geschäftliche Änderungen zulassen Auseinandersetzungen in diesem Bereich kosten Zeit und Geld und belasten die Geschäftsbeziehung. Klare Vereinbarungen mit Ihren IT-Dienstleistern helfen, Fehlerquellen auszuschließen und Kosteneinsparpotenziale zu erkennen. Entscheidende Bedeutung kommt daher der Vertragsgestaltung zu. In dieser Folgeveranstaltung soll eine genauere Kenntnis der rechtlichen Grundlagen, bzw. der Problemfelder vermittelt werden. Hierbei werden insbesondere die folgenden Aspekte behandelt:
•Der Rechtsrahmen bei IT Verträgen
•Die Bedeutung des Urheberrechts IT Verträgen
•Rechtliche Durchführung eines Langzeitprojektes
•Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
•Pflegeverträge einschließlich Service Level Agreements
•Datenschutz
•Sonderfälle wie Outsourcing, Insolvenz, Internetrecht
•Ausschreibung und Vergabe von IT-Projekten