Das Arbeitsrecht ist eines der wesentlichen Rechtsgebiete von WZR. Die Bedeutung des Arbeitsrechts im Beratungsspektrum von WZR wird dadurch dokumentiert, dass bei WZR derzeit sechs Fachanwälte für Arbeitsrecht tätig sind.
Daneben beschäftigt WZR weitere Rechtsanwälte und wissenschaftliche Mitarbeiter, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht haben. Das Arbeitsrechtsteam von WZR ist ideologiefrei und versteht sich als Dienstleister für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unserem Selbstverständnis entsprechend, ist jeder Mandant bei uns willkommen und wir verstehen uns als Sachwalter Ihrer Interessen.
Alle Anwälte des WZR Teams Arbeitsrecht sind bereits seit Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätige und geübte Prozessanwälte. Sie setzen Ihre Rechte daher schnell und zielorientiert um. Insbesondere im Arbeitsrecht ist die Erarbeitung einer interessengerechten und praxistauglichen Lösung von besonderer Relevanz.
Aufgrund der Vielfältigkeit der arbeitsrechtlichen Problemstellungen hat sich jeder im WZR Team Arbeitsrecht tätige Rechtsanwalt neben dem arbeitsrechtlichen Handwerkszeug, besondere arbeitsrechtliche Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkte erarbeitet, die durch langjährige praktische Tätigkeit, Vorträge und wissenschaftliche Veröffentlichungen belegt sind.
Unsere Schwerpunkte liegen unter anderem:
- in der Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung oder Änderung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen;
- in der Prozessvertretung vor sämtlichen Gerichten der Arbeits-, der Verwaltungs- und der Kirchengerichtsbarkeit;
- in der Begleitung von Einigungs- und Schiedsstellenverfahren als Verfahrensbevollmächtigte oder Beisitzer;
- in der Umsetzung von Umstrukturierungs-, Transaktions- und Sanierungsmaßnahmen;
- in der Beratung im Vorfeld und nach Eröffnung von Insolvenzverfahren;
- in der Durchführung von innerbetrieblichen Schulungen.