Das WZR Team Medizinrecht steht Ihnen bei der Entwicklung für Sie individuell geeigneter Lösungen als kompetenter Berater zur Seite, um mit Ihnen die Möglichkeiten und Chancen der Gesundheitsreform zu nutzen und etwaige Fallstricke zu umgehen.
Gleich ob das Verhältnis medizinischer Leistungserbringer zueinander, zu staatlichen Institutionen, zu Standes- und Berufsorganisationen oder zu Patienten betroffen ist: wir beraten und vertreten Sie in allen Konstellationen, in denen spezialisierte anwaltliche Kenntnisse gefragt sind. Neben dem nahe liegenden Arzthaftungsrecht gehören Fragen des Zulassungs- und Vergütungsrechts ebenso zu unserem Beratungsspektrum, wie die Geltendmachung sozial- oder zivilrechtlicher Ansprüche von Krankenhäusern gegenüber der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung oder arbeitsrechtliche Fragestellungen bei der Einstellung von medizinischem oder pflegerischem Personal.
Die WZR-Beratungsschwerpunkte
- Vertragsarztrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Vergütungsrecht
- Zulassungsrecht
- vertragliche Gestaltung von Kooperationen
- Forderungsmanagement
- Krankenhausrecht
- Arzneimittelrecht