Die Entwicklung optimaler steuerlicher Strategien und Lösungen ist der Kern der Arbeit des WZR Teams Steuerrecht.

WZR berät Unternehmen, Unternehmer und vermögende Privatpersonen in allen steuerlichen Transaktions- und Gestaltungsfragen sowie in laufenden steuerlichen Angelegenheiten.

WZR führt auch umfangreiche steuerliche Due Diligence Prüfungen durch. Unsere Beratungsschwerpunkte sind hierbei die Gestaltung der Akquisitions- oder Veräußerungsstruktur, der Akquisitionsfinanzierung und die Restrukturierung nach dem Erwerb sowie die Entwicklung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen.

Bei grenzüberschreitende Fragestellungen berät WZR – gegebenenfalls unter Einbindung ausländischer Partnerkanzleien – auch im Bereich des internationalen Steuerrecht. Dabei betreut WZR grenzüberschreitende Unternehmenskäufe, Finanzierungen und sonstige Transaktionen, hilft bei der internationalen Steueroptimierung und unterstützt Unternehmen auch in allen anderen steuerlichen Fragen mit Auslandsbezug (z.B. Holdingstrukturen, internationale Personalentsendungen, Joint Ventures). Besondere Expertise besitzt WZR in Fragen des Außensteuergesetzes und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen.

Bei komplexen Sachverhalten vertritt WZR Mandanten darüber hinaus im Veranlagungs-, Erhebungs- und Rechtsbehelfsverfahren gegenüber den Finanzbehörden und Gerichten. Dies erfordert diskrete und zuverlässige Hilfe in strafrechtlicher und steuerrechtlicher Perspektive. Durch die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfung schaffen wir für Sie eine fächerübergreifende Komplettbetreuung.